Eigenschaften des Industriegebietes


‘Nuove Fabbriche’ ist die Bezeichnung eines bebaubaren Gebietes mit einer neuen Parzellierung für Handwerk- und Industriebestimmung, welches durch die Autobahnausfahrt von Pegognaga (Provinz Mantua) auf der A22 (Autobahn Modena-Brenner) direkt erreicht werden kann. Die Autobahn ist ein Bestandteil des europäischen Flurs, welcher sich nördlich mit der A4 (…) des europäischen Flurs ….. und südlich mit der A1 (…) nahe verbindet.
Die Parzellierung umfasst Baulose verschiedener Ausdehnung und Ausmaβe, die jedenfalls abwechselnd unterteilt oder zusammengelegt sowie gestaltet werden können.

Das Gebiet ist mit dem örtlichen und überörtlichen Straβennetz gut verbunden.
Es gibt zahlreiche öffentliche Parkplätze für Lastkraftwagen und Auto, welche längs des ganzen internen Straβennetzes aufgestellt sind. Innerhalb der zentralen Zonen auf der Hauptachse sind zwei groβe zusätzliche Parkplätze zur Verfügung.
Auf den Straβenrändern, längs ihrer ganzen Entwicklung, laufen Geh steige und Fahrradwege für die bequeme Verbindung aller Baulose.

Für den Wasserablauf sind getrennte Kanalisierungen in Betrieb, die für groβe Fläche dimensioniert wurden. Das Elektronetz wird durch Niedrig- und Hochspannung gespeist. Das Methan wird in niedrigem und hohem Druck geliefert. In der Nähe des Gebietes läuft eine SNAM -Gasleitung mit hohem Druck. Die Wasserleitung und der Telefonanschluss sind schon in Betrieb.    

Bebaubarkeit
Es gibt die Möglichkeit einer intensiven Erbauung und einer ausgedehnten Bedeckung der Baulose.
Bebaubarkeitsindex, Fuβbodenbruttofläche = 0,70 qm/ qm
Bedeckungsverhältnis = 0,60 qm/ qm.

 

Zulässige Benutzungsbestimmungen:


Produktive Tätigkeiten

  • Industrie- und Handwerktätigkeiten, für die Erzeugung von Produkten und Diensten, einschlieβlich Lagerungs-, Expeditions- und Logistiktätigkeiten, ohne Ausmaβbegrenzungen;
  • Diensthandwerktätigkeiten, deren Kennzeichen nicht nur die Erzeugung von Produkten und Diensten für einzelne Verbraucher, sondern auch das geringe Ausmaβ ist;
  • Es sind ausgeschlossen die Tätigkeiten für die Verarbeitung, die Lagerung und die Vermarkung von Zuschlagstoffen, bituminösem Mischsgut und Keramiken, Trocknungsanlagen und Mühlen; dagegen sind die neuen Tätigkeiten für ungesunde Verarbeitungen 1. Klasse allgemein zugelassen, unter der Bedingung, dass die vorgeschriebenen Mindestabstände von Gebäuden und Flächen mit verschiedenen Bestimmungen eingehalten werden;


Dienst-, Handels- und Richtungstätigkeiten

  • Sie sind im direkten Dienste der Produktionstätigkeiten (Verkauf der von den angesiedelten Firmen erzeugten Waren, welche an denselben angeschlossen oder verbunden sind);
  • Handelstätigkeiten von Sperrgütern und / oder von Waren mit verzögerter Lieferung bis zur mittleren Verkaufstruktur (wie von den entsprechenden Gesetzen der Region Lombardei festgesetzt wird);
  • Die andere ausschlieβlich Handelsbestimmungen für nicht sperrige Waren und / oder  für direkten Einzelverkauf bis zur mittleren Verkaufstruktur und die Dienst-Richtungsbestimmungen sind jedenfalls zugelassen, aber zur Zeit in begrenzter Quote für das ganze Gebiet;


Wohnungsbestimmungen

Die Wohnungsbestimmungen sind nur im Fall zugelassen, dass sie im direkten Dienste der Produktionstätigkeiten sind (Wohnung für den Inhaber oder für die Verantwortlichen für die Aufsicht oder die Instandhaltung der Anlagen); innerhalb festgesetzter maximaler Quoten;

Beschränkte Preise.
   
 
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